WEG-VERWALTUNG

Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) reguliert die Verwaltung von gemeinschaftlichem Eigentum innerhalb einer Wohnungseigentumsanlage. § 20 des WEG regelt die Verwaltung durch einen extern bestellten Verwalter. Eine zeitgemäße und effiziente Realisierung der Hausverwaltung ist heute ohne den Erfahrungsschatz und die Potenziale eines professionellen Verwalters kaum mehr denkbar.

 

Einzelheiten der Verwaltertätigkeit erfasst der Verwaltervertrag. Zusätzlich zu den laut WEG gesetzlich festgelegten Aufgaben und Befugnissen beschreibt er weitere mögliche Leistungen des Verwalters.

 

Ein Auszug aus unserem Leistungsumfang:

 

Abrechnung / Eigentümerversammlung

  • Aufstellen eines Wirtschaftsplanes für das neue Wirtschaftsjahr mit sorgfältiger Kalkulation aller zu erwartenden Ausgaben und Einnahmen sowie die Berechnung der Wohngelder
  • Erstellung einer übersichtlichen Gesamt- und Einzelabrechnung über alle Ein- und Ausgaben per EDV gemäß dem Wohnungseigentumsgesetz
  • Durchführung einer jährlichen Belegprüfung mit den Kassenprüfern
  • Ausweis der Bruttozinsen, Zinsabschlagsteuer, Entnahmen aus der Instandhaltungsrücklage in der Wohngeldabrechnung
  • Vorbereitung, Einladung und Durchführung von Eigentümerversammlungen
  • Erstellung des Protokolls über die Eigentümerversammlung
  • Durchführung aller Beschlüsse der Wohnungseigentümerversammlung

 

Kontroll- und Überwachungsleistungen

  • Einzug, Verbuchung, Kontrolle, eventuell Anmahnung aller monatlichen Wohngeldzahlungen
  • Überwachung der laufenden Ausgaben und Durchführung der Überweisungen

 

Instandhaltung / Wartung / Reparaturen

  • Auftragsvergabe für Instandhaltungsmaßnahmen gemäß der Beschlüsse der Eigentümerversammlung
  • Abschluss aller notwendigen Wartungsverträge
  • Beauftragung von Handwerkern bei Reparaturen am Gemeinschaftseigentum
  • Einholen von Angeboten für Reparaturen und Wartungen
  • Einholung fachlicher Beratung zur Werterhaltung und zu notwendigen Instandhaltungsmaßnahmen
  • Soweit größere Sanierungsarbeiten erforderlich werden, Vorschlag von Sonderfachleuten, wie Architekten und Abschluss der erforderlichen Verträge

 

Sonstige Leistungen

  • Abschluss sowie Kontrolle von Versicherungsverträgen und Anpassung an den jeweils notwendigen Stand
  • Abwicklung von Versicherungsschäden
  • Hinweise an die Eigentümer in allen Fragen der Abgrenzung des Sonder- und Gemeinschaftseigentums
  • Aufstellen einer Hausordnung
  • Aufstellen von Reinigungsplänen bzw. Beauftragung von Reinigungsfirmen, Organisation der Schneebeseitigung und Gartenpflege
  • Qualifiziertes Personal
  • Regelmäßiger Besuch von Fortbildungen hinsichtlich des aktuellen WEG-Rechts

 

 

Sondereigentumsverwaltung

 

Die Verwaltung nach § 20 WEG erstreckt sich nicht auf das gesamte Wohnungseigentum. Sie umfasst lediglich das gemeinschaftliche Eigentum. Alle zu Wohnzwecken genutzten Räume, so sie nicht gemeinschaftliches Eigentum sind, nennt man Sondereigentum. Wir übernehmen die Verwaltung Ihres Sondereigentums und kümmern uns kompetent um Ihre Mieter.

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Telefon: 02522 - 831323

Hausverwaltung Nahrmann GmbH
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